Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB)

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 HSM GmbH-Veranstaltungen
Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der HSM Handball Sport Management und Marketing GmbH („HSM GmbH“) und dem Kunden, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten und Dauerkarten („Tickets“) begründet wird. Sie gelten insbesondere für den Besuch von Handball-Bundesligaspielen des Handball Sport Verein Hamburg in der Sporthalle Hamburg, der Barclays Arena Hamburg („Heimspiele“) und – nach Maßgabe der Ziffer 1.2 – in anderen Städten („Auswärtsspiele“) sowie für alle anderen Veranstaltungen, die von der HSM GmbH zumindest mit veranstaltet werden („Veranstaltungen“).

Diese ATGB gelten auch für den Zutritt zur und den Aufenthalt in der jeweiligen Halle, in welchem die jeweilige Veranstaltung stattfindet („Halle“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
Ferner unterliegen der Besuch von Heimspielen und Auswärtsspielen des Handball Sport Verein Hamburg und der Zutritt zur Halle bei anderen, von der HSM GmbH (mit-) veranstalteten Veranstaltungen der jeweiligen Hallenordnung des Veranstaltungsortes, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen sind.

Sofern Veranstaltungen der HSM GmbH in Stadien oder ähnlichen Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, finden die Begriffe „Halle“ oder „Hallenordnung“ sinngemäß Anwendung.

1.2 Auswärtsspiele

Diese ATGB gelten auch für das Rechtsverhältnis zwischen der HSM GmbH und dem Kunden, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zur Halle bei Auswärtsspielen des Handball Sport Verein Hamburg berechtigen, begründet wird. Spätestens mit Zutritt zu der Halle können weitere Regelungen oder AGBs Geltung erlangen, insbesondere die Hallenordnung oder AGB des Heimvereins. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimvereins in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der HSM GmbH diese ATGB Vorrang.

1.3 Dauerkarten

Dauerkarten sind für sämtliche Heimspiele in der Handball-Bundesliga („HBL“) in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Die Saison beginnt jeweils am 01.07. eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des Folgejahres.
Die HSM GmbH behält sich vor, zusätzlich zu den regulären Dauerkarten eine sog. Rückrundendauerkarte zum Kauf anzubieten. Diese berechtigt zum Besuch der Heimspiele der Saison, beginnend mit dem vom Verein kommunizierten ersten Heimspieltag im auf den Saisonbeginn folgenden Kalenderjahr. Die Geltungsdauer richtet sich nicht zwingend nach dem Beginn der offiziellen Rückrunde der Handball-Bundesliga. Ein Anspruch auf das Angebot einer Rückrundendauerkarte besteht nicht.
Beim Erwerb einer Dauerkarte über den Online-Ticketshop muss der Kunde ein Kundenkonto angelegen. Dieses enthält mindestens Namen, Vornamen, aktuelle Anschrift und eine E-Mail-Adresse des Kunden. Dauerkarten-Tickets für Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht, werden von der HSM GmbH nicht erstattet.
Die HSM GmbH behält sich vor, den Dauerkartenvertrag mit Personen, die gegen die in Ziffer 9. genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 9. genannten Maßnahmen mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des Differenz-Kaufpreises, auf Schadensersatz oder auf eine Entschädigung.

1.4 Einzeltickets

Einzeltickets sind ausschließlich für das auf dem Ticket genannte Spiel gültig.
Beim Erwerb eines Einzeltickets über den Online-Ticketshop muss der Kunde ein Kundenkonto angelegen. Dieses enthält mindestens Namen, Vornamen, aktuelle Anschrift und eine E-Mail-Adresse des Kunden.

Die HSM GmbH behält sich vor, von dem Kaufvertrag mit Personen, die gegen die in Ziffer 9. genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 9. genannten Maßnahmen mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bevor das Spiel stattgefunden hat, besteht ein Anspruch des Kunden auf Erstattung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Kunden, z.B. auf Schadensersatz oder auf eine Entschädigung, sind jedenfalls ausgeschlossen.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege

Tickets können über den Online-Ticketshop, zu den von der HSM GmbH bekannt gegebenen Verkaufszeiten in der Geschäftsstelle der HSM GmbH und an der Tageskasse erworben werden. Für die Abwicklung des Ticketverkaufs über den Online-Shop bedient sich die HSM GmbH im Wege einer sog. „White-Label-Lösung“ eines Drittanbieters (derzeit Ticketmaster GmbH). Der Kaufvertrag kommt auch in diesem Fall ausschließlich zwischen der HSM GmbH und dem Kunden zustande.

Tickets, die über von der HSM GmbH nicht autorisierte Verkaufsplattformen oder sonst unzulässig gemäß Ziffer 8.2 von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.4 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.5 und 9.4 haben.

2.2 Ticketantrag

Für einzelne, gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen oder Aktionen sind Ticketanträge zu stellen. Ticketanträge für die jeweilige Veranstaltung können nach Ankündigung über die Homepage online oder zu den bekannt gegebenen Zeiten in der Geschäftsstelle der HSM GmbH in dem dort genannten Zeitraum gestellt werden.
Im Falle der Nutzung des Ticketantrags kommt der Kaufvertrag über das Ticket bzw. die Tickets erst mit einer ausdrücklichen Bestätigung über den Erfolg des Antrags in Textform (in der Regel per E-Mail) zustande, nicht bereits mit einer Bestätigung des Eingangs des Antrags.
Stellt der Kunde den Ticketantrag in der Geschäftsstelle der HSM GmbH, kommt der Kaufvertrag über das Ticket durch die Übergabe oder Übersendung dessen an den Kunden zustande.

2.3 Beschränkungen

Die HSM GmbH behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.4 Besuchsrecht

Durch den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9. („Besuchsrecht“). Dies gilt nur, wenn der Kunde die Tickets unmittelbar von der HSM GmbH oder auf sonst zulässige Weise nach Maßgabe der Ziffer 8. dieser ATGB von einem Dritten erworben hat.

Die HSM GmbH oder der jeweilige sonstige Veranstalter können von jedem Kunden verlangen, dass sich dieser zum Nachweis seiner Identität und des berechtigten Erwerbs des Tickets gegenüber dem Sicherheitspersonal durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Bundespersonalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweist.

Die HSM GmbH oder der sonstige Veranstalter können dem Kunden den Zutritt zur Halle verweigern, wenn dieser das Ticket nicht auf zulässige Weise gemäß dieser ATGB erworben hat. Dasselbe gilt, wenn er sich nicht ausweisen kann, sodass eine Überprüfung der Berechtigung nicht möglich ist. In beiden Fällen steht dem Kunden kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung zu. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung berechtigt. Abweichend davon können Kinder bis einschließlich vier Jahren in Begleitung eines Erwachsenen die Veranstaltung ohne Ticket – aber ohne Sitzplatzanspruch – besuchen.

2.7 Ticketauswahl

Falls der Kunde zugestimmt hat, ist die HSM GmbH im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie einer Veranstaltung berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung

Die HSM GmbH kann bestimmten Personengruppen im Rahmen der Verfügbarkeit ermäßigte Tickets anbieten, z.B. Kindern von fünf bis einschließlich zwölf Jahren, Schülern (nur Vollzeit), Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendiensts, Studierenden, Auszubildenden und Schwerbehinderten ab einem Schwerbehindertengrad 50. Eine Ermäßigungsberechtigung führt nur dann zu einer Preisermäßigung, wenn die beim Erwerb der Tickets gültige Preisliste der HSM GmbH eine solche Preisermäßigung für die jeweilige Personengruppe ausdrücklich vorsieht (veröffentlicht unter www.hamburg-handball.de). Für das Vorliegen der jeweiligen Ermäßigung ist der Tag der Veranstaltung maßgeblich.

Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Preisermäßigungen für das Final Four und Auswärtsspiele sind ausgeschlossen.

3.2 Ermäßigungsnachweis

Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zu jeder Veranstaltung in der jeweiligen Halle mitzuführen und dem Sicherheitspersonal auf Anfrage vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zur jeweiligen Halle verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schaltung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung. Zuwiderhandlungen können zudem mit einem Verweis von dem jeweiligen Verantwortungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Aufwertung

Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8. dieser ATGB mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt.
Liegt eine Ermäßigungsberechtigung bei einem neuen Ticketinhaber nicht vor, so hat er die Möglichkeit, vor Zutritt zur Halle an der entsprechenden Clearing-Stelle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“) zu zahlen. Für die Aufwertung eines Tickets kann von der HSM GmbH eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste der HSM GmbH erhoben werden. Macht der neue, nicht ermäßigungsberechtigte Ticketinhaber von der Möglichkeit der Aufwertung keinen Gebrauch, hat er keinen Anspruch auf Zutritt zur Halle. Ebenso wenig besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, auf Schadensersatz oder eine Entschädigung.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise und Bezahlwege

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Bestellungen von Tickets werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und mit den von der HSM GmbH akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, Klarna) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die HSM GmbH von dem Kunden im Fall eines Versands von körperlichen Tickets die Versandkosten und/oder eine angemessene Service- oder Vorverkaufsgebühr verlangen.

4.2 Stornierung

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B., weil keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung vorhanden ist, eine Überweisung nicht den vollständigen Bestellbetrag umfasst oder es zu einer Rückbuchung kommt), ist die HSM GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die entsprechenden Tickets verlieren dann ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der HSM GmbH ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Rechnungsstellung

Sollte es zu einem Kauf auf Rechnung kommen, wird dem Kunden nach Erwerb der Tickets die Rechnung nach Wahl der HSM GmbH in Papierform oder elektronisch übermittelt.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand

Sofern die HSM GmbH körperliche Tickets versendet, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die HSM GmbH.

5.2 Hinterlegung

Die Abholung von ggf. hinterlegten Tickets durch den Kunden ist nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich.

6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation

Reklamationen von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail bzw. Annahmeerklärung der HSM GmbH (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (in der Regel per E-Mail) an die in Ziffer 14. dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung getätigt werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets verkürzt sich die Frist entsprechend. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets.

Die HSM GmbH stellt dem Kunden gegen Aushändigung des fristgerecht und begründet reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail.
Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden der HSM GmbH zurückzuführen ist.

6.2 Beschädigung und Defekt

Im Fall einer Beschädigung oder eines Defekts eines Tickets sperrt die HSM GmbH das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus.

6.3 Abhandenkommen

Kommt dem Kunden ein Ticket abhanden, kann er dessen Neuausstellung verlangen, sofern er die HSM GmbH unverzüglich in Textform über das Abhandenkommen unterrichtet und dieses auf Verlangen der HSM GmbH an Eides statt versichert. Die HSM GmbH ist berechtigt, die betreffenden Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Für die Neuausstellung kann die HSM GmbH eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste der HSM GmbH erheben. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet die HSM GmbH Strafanzeige.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Auch wenn die HSM GmbH Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets bzw. jeder Ticketantrag ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die HSM GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung jedes bestellten Tickets.

7.2 Umtausch, Rücknahme und Ersatz

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. wegen Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten nur im Rahmen der Regelungen unter Ziffer 8. zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 6..

7.3 Verlegung

Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

7.4 Wiederholungsspiel

Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung. Das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit.

7.5 Spielabbruch

Wird ein laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben der HSM GmbH, des zuständigen Verbandes (HHV, DHB, EHF, IHF) oder einer zuständigen (Sicherheits-) Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung, es sei denn die HSM GmbH hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der HSM GmbH sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

7.6 Spielabsage und Zuschauerausschluss

Bei ersatzloser Absage eines Spiels oder bei einem Spiel, das nach Maßgabe der HSM GmbH selbst, eines zuständigen Verbandes (HHV, DHB, EHF, IHF) oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss bzw. lediglich mit eingeschränkter Anzahl von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl die HSM GmbH als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) zu erklären. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden hat die Erklärung an eine der in Ziffer 14. dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu erfolgen.

Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an die HSM GmbH nach seiner Wahl den entrichteten Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises (ohne Service- und Versandgebühren) per E-Mail oder per Post zugesandt.

8. Nutzung und Weitergabe

8.1 Sinn und Zweck

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, sowie zur Aufrechterhaltung der von der HSM GmbH auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse der HSM GmbH und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe

Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein der HSM GmbH vorbehalten.

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen) und/oder bei nicht von der HSM GmbH autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem mehr als 10 % höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;
c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung in Textform durch die HSM GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hallenverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
f) Tickets an Anhänger von Gastmannschaften weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

8.3 Zulässige Weitergabe

Eine private Weitergabe eines Tickets zu nicht kommerziellen Zwecken, z.B. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, sofern kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt, der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der HSM GmbH einverstanden ist.

8.4 Zweitmarkt

Die HSM GmbH hat eine Internet-Plattform zur Vermittlung von Tickets zwischen Fans zu privaten, ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken eingerichtet („Zweitmarkt“). Im Falle der Nutzung dieses Zweitmarkts in den Grenzen der 8.2 liegt eine zulässige Weitergabe im Sinne von Ziffer 8.3 vor. In diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Zweiterwerber zustande. Die HSM GmbH erhält eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste (veröffentlicht unter www.handball-hamburg.de).

8.5 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe

Im Fall eines Verstoßes gegen die Regelung in Ziffer 8.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist die HSM GmbH berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 dieser ATGB weiter veräußert wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn aus der Halle zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 8.2 a) bis 8.2 d) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser ATGB zu verlangen;
e) betroffenen Kunden etwaig eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft beim Handball Sport Verein Hamburg e.V. bzw. in einem offiziellen Fanclub des Handball Sport Verein Hamburg verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim Handball Sport Verein Hamburg e.V. zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

8.6 Werbeverbot

Kunden ist es – insbesondere beim Erwerb von Hospitality-Paketen – nicht gestattet, mit der Veranstaltung, dem Handball Sport Verein Hamburg und/oder der HSM GmbH zu werben. Dem Kunden ist es untersagt, den Eindruck zu erwecken, offizieller Sponsor des Handball Sport Verein Hamburg, der HSM GmbH und/oder der Veranstaltung zu sein oder sich oder seinen Namen in sonst einer Weise mit der Veranstaltung, dem Handball Sport Verein Hamburg und/oder der HSM GmbH in Verbindung bringen, es sei denn, die HSM GmbH hat dem zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, offizielle Embleme, Marken und/oder Logos der HSM GmbH, des Handball Sport Verein Hamburg und/oder Partner der HSM GmbH und/oder der Veranstaltung zu verwenden, es sei denn, die HSM GmbH hat dem zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Ebenso ist es dem Kunden untersagt, bei der jeweiligen Veranstaltung für sich selbst oder Dritte zu werben, Promotion- oder Werbeartikel jeglicher Art, insbesondere Banner, Abzeichen, Symbole und Flugblätter, in die Halle einzubringen oder zu verwenden oder sonstige Erkennungszeichen des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen zu verwenden, es sei denn, die HSM GmbH hat dem zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt.

9. Zutritt zur Halle

9.1 Hallenordnung

Der Zutritt zur Halle unterliegt der im Internet und/oder an der Halle einsehbaren Hallenordnung der jeweiligen Halle. Mit Zutritt zum Bereich der Halle erkennt jeder Ticketinhaber die Hallenordnung an und akzeptiert diese als verbindlich. Die jeweilige Hallenordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Videoüberwachung

Zur Gewährleistung der Hallensicherheit und der ggf. erforderlichen Strafverfolgung können die Halle und teilweise auch das Umfeld der Halle abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen können bei der Verfolgung von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliche Polizeigesetze und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), gelöscht.

9.3 Hausrecht

Das Hausrecht steht für die Veranstaltungsdauer der HSM GmbH oder von der HSM GmbH beauftragten Dritten bzw. im Falle von Auswärtsspielen dem Heimverein zu. Den Anordnungen der HSM GmbH, der Polizei, dem Sicherheitspersonal bzw. des jeweiligen Ordnungsdienstes und der Hallenverwaltung sowie im Falle von Auswärtsspielen des Heimvereins vor, während und nach der Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere, wenn zur Abwehr von Gefahren, z.B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen. Den hierin enthaltenen Regelungen ist im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausnahmslos und uneingeschränkt Folge zu leisten.

9.4 Zutrittsrecht

Grundsätzlich ist jeder berechtigte Kunde mit einem Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.4 zum Zutritt zur Halle berechtigt. Das Ticket und ein amtlicher Lichtbildausweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Zutritt zur Halle kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der berechtigte Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs der Halle, am Eingang der Halle und/oder im Innenraum der Halle einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) der berechtigte Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich der Halle bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
c) der Ticketinhaber den Besitz an dem Ticket unter Verstoß gegen die Regelungen der Ziffer 8.2 erlangt hat, also keine zulässige Weitergabe gemäß Ziffern 8.3 oder 8.4 vorliegt.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung.

9.5 Platzzuweisung

Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines wichtigen sachlichen Grundes (z.B. aus Sicherheitsgründen) erforderlich ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung.

9.6 Hallenbereiche

Die HSM GmbH bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein können in der Halle einzelne Blöcke der Halle zu einem Heimbereich und einem Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesen Bereichen der Halle kann es durch „fantypische“ Verhaltensweisen zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Es besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, Schadensersatz oder eine Entschädigung.

Da die HSM GmbH bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich der Halle nicht gestattet.

Die HSM GmbH, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich der Halle zu begleiten. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der Halle verwiesen oder der Zutritt zur Halle verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, auf Schadensersatz oder eine Entschädigung.

9.7 Ungebührliches Verhalten in der Halle

Bei allen von der HSM GmbH veranstalteten Spielen oder sonstigen Veranstaltungen, organisierten Fahrten, An- und Abreisen zu Spielen gelten in und außerhalb der Halle die nachfolgenden Verhaltensregeln.

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Halleninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, die Halle offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu betreten, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht in der Halle erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit in und rund um die Halle, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in im Rahmen der Veranstaltung unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich der Halle verboten.
e) Der Aufenthalt in der Halle zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der HSM GmbH in Textform und nur in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der HSM GmbH in Textform ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HSM GmbH. In jedem Fall ist es untersagt, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten zu benutzen. Diese Medien dürfen ohne vorherige Zustimmung der HSM GmbH oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten nicht in die Halle gebracht werden.
f) Es ist untersagt, ohne vorherige Gestattung durch die HSM GmbH Gegenstände aus den VIP und/oder Hospitality-Bereichen der Halle zu entfernen.
g) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit der HSM GmbH, dem Handball Sport Verein Hamburg, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind in der gesamten Halle ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HSM GmbH oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Bereich der Halle

i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;
ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;
iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

h) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Hallenbereich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HSM GmbH erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die vorstehend aufgeführten Verhaltensregeln sind die HSM GmbH, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
• von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
• Ticketinhabern bzw. Kunden den Zutritt zum Bereich der Halle zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, auf Schadensersatz oder eine Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.

9.8 Sinn und Zweck der Verhaltensregeln

Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen in der Halle anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Mannschaften bzw. ihrer Trägergesellschaften (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

9.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann die HSM GmbH ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen in Ziffer 9.7 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 8.5 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.10 Hallenverbote

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.9 dieser ATGB ein auf das den örtliche Hallen beschränktes Hallenverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Hallenverbot, auch gegen Personen, die andere bei derartigen Aktivitäten unterstützen, ausgesprochen werden.

9.11 Regress

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer im Rahmen einzelner Veranstaltungen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, kann die HBL, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Handball Sport Verein Hamburg und auch der Gastmannschaft, können durch die zuständigen Verbände (HHV, DHB, EHF, IHF) diese mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Die HSM GmbH ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen.

Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass die HSM GmbH einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für die HSM GmbH bzw. der Gastmannschaft entstehenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

10. Recht am eigenen Bild

Jeder Kunde bzw. Ticketinhaber willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme durch die HSM GmbH oder durch von der HSM GmbH autorisierte Dritte ein, sofern die Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt wurden. Dies gilt nicht, sofern und soweit berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Die HSM GmbH weist den Ticketinhaber auf www.hamburg-handball.de auf seine bestehenden Betroffenenrechte in diesem Zusammenhang und die Art und Weise der Datennutzung auf die Datenschutzerklärung hin.

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.7 dieser ATGB, ist die HSM GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, je Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,– EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.6 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,– EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) bis 8.2 d) dieser ATGB durch den Kunden ist die HSM GmbH zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Die HSM GmbH wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen (z.B. zur Förderung des Jugendhandballs).

13. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich um und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Die HSM GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Rückfragen und sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit Tickets der HSM GmbH können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die HSM GmbH gerichtet werden:

HSM Handball Sport Management und Marketing GmbH
Hellgrundweg 50
22525 Hamburg
Tel.: +49(0)40-6690906-6
E-Mail: ticket@hamburg-handball.de

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die HSM GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (vgl. § 36 VSBG).

15. Datenschutz

Die HSM GmbH nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von der HSM GmbH unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter www.hamburg-handball.de abrufbare Datenschutzerklärung der HSM GmbH verwiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

16.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird ebenfalls Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies gilt indes nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

16.4 Sprache

Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen Fassung dieser ATGB in einer anderen Sprache gilt die deutsche Fassung.

17. Ergänzungen und Änderungen

Die HSM GmbH ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste der HSM GmbH mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der HSM GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden in Textform (in der Regel per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen in Textform widerspricht, vorausgesetzt die HSM GmbH hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: Juni 2024

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.