Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB)

  1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 HSM GmbH-Veranstaltungen

Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten und Dauerkarten (alle Eintrittskarten gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der HSM Handball Sport Management und Marketing GmbH („HSM GmbH“) oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Bundesligaspielen des Handball Sport Verein Hamburg in der Sporthalle Hamburg oder der Barclaycard Arena Hamburg („Heimspiele“), soweit gemäß Ziffer 1.2 anwendbar auch in anderen Städten („Auswärtsspiele“), dem Final Four und anderen Veranstaltungen, die von der HSM GmbH zumindest mitveranstaltet
werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt zum und Aufenthalt in der jeweiligen Halle in welchem die jeweilige Veranstaltung stattfindet („Halle“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Ferner unterliegen der Besuch von Heimspielen und Auswärtsspielen des Handball Sport Verein Hamburg und der Zutritt zur Halle bei anderen, von der HSM GmbH (mit-) veranstalteten Veranstaltungen der jeweiligen Hallenordnung des Veranstaltungsortes, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen sind. Sofern Veranstaltungen der HSM GmbH in Stadien oder ähnlichen Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, finden die Begriffe „Halle“ oder „Hallenordnung“ sinngemäß Anwendung.

1.2 Auswärtsspiele

Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zur Halle bei Auswärtsspielen des Handball Sport Verein Hamburg berechtigen, begründet wird, wenn die Tickets von der HSM GmbH oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Hallen bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimvereins. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimvereins in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der HSM GmbH diese ATGB Vorrang.

1.3 Dauerkarten

Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher und wirtschaftlicher Qualifikation für sämtliche Heimspiele in der Handball-Bundesliga („HBL“) in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Die Saison beginnt jeweils am 01.07. eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des Folgejahres.

Die HSM GmbH behält sich vor, zusätzlich zu den regulären Dauerkarten eine sog. Rückrundendauerkarte zum Kauf anzubieten. Diese berechtigt zum Besuch der Heimspiele der Saison beginnend mit dem vom Verein kommunizierten ersten Heimspieltag im neuen Kalenderjahr. Dieses richtet sich nicht zwingend nach dem Beginn der offiziellen Rückrunde der Handball-Bundesliga. Ein Anspruch auf das Angebot einer Rückrundendauerkarte besteht ausdrücklich nicht.

Zum Erwerb einer Dauerkarte benötigt der Kunde zwingend ein aktuelles Kundenkonto bei dem Ticketing-Dienstleister Ticketmaster. Dieses muss mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten. Im Übrigen gelten die ATGBs von Ticketmaster, die bei Abweichungen zu diesen ATGBs vorgehen.

Dauerkarten-Tickets für Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Verein sportlich nicht qualifiziert, werden von der HSM GmbH nicht erstattet.

Die HSM GmbH behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 9. genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 9. genannten Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Erstattung des Differenz-Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Dauerkarten können auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Dauerkarte als Einzeltickets (Booklet) ausgestellt werden.

Aktuelle Infos zu Dauerkarten sind jederzeit unter https://hamburg-handball.de/tickets/dauerkarte-2020-21/ abrufbar.

  1. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege

Tickets können über den Online-Ticketshop, das Call Center der Ticketmaster GmbH („Call Center“), die von der Ticketmaster GmbH autorisierten Vorverkaufsstellen („Vorverkaufsstellen“), die Geschäftsstelle der HSM GmbH sowie an der Tageskasse erworben werden.

Für den Ticketerwerb über den Online-Ticketshop, das Call Center sowie die Vorverkaufsstellen gelten im Verhältnis zur Ticketmaster GmbH ausschließlich die AGB der Ticketmaster GmbH. Soweit sich diese ATGB und die AGB der Ticketmaster GmbH widersprechen, gelten die Bestimmungen der letzteren.

Tickets, die auf von der HSM GmbH nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.4 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4 und 9.4 zur Folge haben. Ob eine Verkaufsstelle von der Ticketmaster GmbH autorisiert ist, kann bei der HSM GmbH unter der in Ziffer 14. angegebenen Kontaktadresse abgefragt werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen gelten deren AGB. Der Kunde muss in jedem Fall zum Zeitpunkt der Ticketbestellung das 18. Lebensjahr vollendet oder über die Zustimmung eines Erwachsenen hierzu verfügen.

2.2 Ticketantrag

Für einzelne, gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen sind Ticketanträge zu stellen, ohne dass direkt ein Kauf stattfindet. Ticketanträge für die jeweilige Veranstaltung können über den Online-Ticketshop, das Call Center, die Vorverkaufsstellen sowie über die Geschäftsstelle der HSM GmbH gestellt werden. Der Eingang des Antrags wird dem Kunden in Textform (in der Regel per E-Mail) bestätigt. Der Kunde wird über das Zustandekommen des Vertrags, sofern die Leistung verfügbar ist, in Textform (in der Regel per E-Mail) informiert.

Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die Vorverkaufsstellen, das Call Center sowie die Geschäftsstelle der HSM GmbH, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe zustande.

2.3 Beschränkungen

Die HSM GmbH behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.4 Besuchsrecht

Durch den Vertragsschluss mit der HSM GmbH, der Ticketmaster GmbH oder einer von der Ticketmaster GmbH autorisierten Vorverkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Kunde das Recht, zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9. („Besuchsrecht“). Die HSM GmbH gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar bei der HSM GmbH, der Ticketmaster GmbH oder einer von der Ticketmaster GmbH autorisierten Vorverkaufsstelle gekauft hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Identifikationsmerkmale identifizierbar ist und/oder einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets in zulässiger Weise erworben hat, ein Besuchsrecht. Die HSM GmbH erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts
des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt bzw. im Falle von Auswärtsspielen vermittelt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Abweichend davon, können Kinder bis einschließlich vier Jahren in Begleitung eines Erwachsenen die Veranstaltung ohne Ticket – aber ohne Sitzplatzanspruch – besuchen. Die HSM GmbH wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zur Halle kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Insbesondere will die HSM GmbH, als Aussteller der Tickets, Zutritt zu Spielen in der Halle nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser ATGB. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen der HSM GmbH und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

2.7 Ticketauswahl

Falls der Kunde zugestimmt hat, ist die HSM GmbH im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie einer Veranstaltung berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

  1. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung

Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder von fünf bis einschließlich zwölf Jahren („Kinderkarte“), Schüler (nur Vollzeit), Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendiensts, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte ab 50 % („Ermäßigungskarte“). Eine Ermäßigungsberechtigung führt ausschließlich dann zu einer Preisermäßigung, wenn die beim Erwerb der Tickets gültige Preisliste der HSM GmbH eine solche Preisermäßigung für die jeweiligen Ermäßigungsberechtigten auch vorsieht. Eine Preisermäßigung für das Final Four und Auswärtsspiele ist ausgeschlossen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für das Vorliegen der jeweiligen Ermäßigung ist der Tag der Veranstaltung maßgeblich.

3.2 Ermäßigungsnachweis

Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle – soweit existent amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zu jeder Veranstaltung in der jeweiligen Halle mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zur jeweiligen Halle verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis von dem jeweiligen Verantwortungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Aufwertung

Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8. dieser ATGB mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt. Liegt eine Ermäßigungsberechtigung bei einem neuen Ticketinhaber nicht vor, so hat er die Möglichkeit, vor Zutritt zur Halle an der entsprechenden Clearing-Stelle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“) zu zahlen. Für die Aufwertung eines Tickets kann von der HSM GmbH eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste der HSM GmbH erhoben werden. Macht der neue, nicht ermäßigungsberechtigte Ticketinhaber von der Möglichkeit der Aufwertung keinen Gebrauch, hat er keinen Anspruch auf Zutritt zur Halle.

  1. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise und Bezahlwege

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Bestellungen von Tickets werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Sofort-Überweisung, Kreditkarte, Barzahlung, SEPA-Lastschrift) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die HSM GmbH dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. In begründeten Ausnahmefällen wird durch die HSM GmbH ein Erwerb auf Rechnung ermöglicht. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der HSM GmbH und begründet im Übrigen keinen Anspruch für die Zukunft.

4.2 Stornierung

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, eine Überweisung umfasst nicht den vollständigen Bestellbetrag, Rückbuchung), ist die HSM GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der HSM GmbH ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Rechnungsstellung

Dem Kunden wird nach Erwerb der Tickets die Rechnung nach Wahl der HSM GmbH in Papierform oder elektronisch übermittelt.

4.4 SEPA-Lastschriftmandat

Erteilt der Kunde der HSM GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die HSM GmbH verursacht wurde.

4.5 Abweichende Bestimmungen

Für die von der HSM GmbH autorisierten Verkaufsstellen, soweit für den Verkauf von Tickets für einzelne Veranstaltungen vorgesehen, können abweichende
Bestimmungen gelten.

  1. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die HSM GmbH. Versendete Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestätigung des Zustandekommens des Vertrages  (vgl. Ziffer 2.2) zugestellt. Sofern ein Kunde bis zum Ablauf der jeweiligen Frist keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen bei Versand der HSM GmbH unverzüglich unter der in Ziffer 14. angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch die HSM GmbH erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

5.2 Hinterlegung

Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an den hierfür durch die HSM GmbH an der jeweiligen Halle eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich.
Die HSM GmbH kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der HSM GmbH oder des von der HSM GmbH beauftragten Dritten vor.

  1. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation

Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-Email bzw. Annahmeerklärung der HSM GmbH (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14. dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung getätigt werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden der HSM GmbH zurückzuführen ist. Die HSM GmbH stellt dem Kunden gegen Aushändigung des begründet reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

6.2 Beschädigung und Defekt

Im Fall einer Beschädigung oder eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt die HSM GmbH das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets können nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, ersetzt werden. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste der HSM GmbH erhoben werden, es sei denn, die HSM GmbH oder von der HSM GmbH beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3 Abhandenkommen

Die HSM GmbH ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Die HSM GmbH ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann erfolgen, sofern der Kunde eine entsprechende eidesstattliche Versicherung zum Abhandenkommen des oder der Tickets abgibt. Für die Neuausstellung kann die HSM GmbH eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste der HSM GmbH erheben, es sei denn, die HSM GmbH oder der von der HSM GmbH beauftragte Dritte hat das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet die HSM GmbH Strafanzeige.

  1. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht

Auch wenn die HSM GmbH Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets bzw. Ticketantrag ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die HSM GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezah-lung jedes bestellten Tickets.

7.2 Umtausch, Rücknahme und Ersatz

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 6. entsprechend.

7.3 Sonderrückgaberecht bei Final Four

Für die Veranstaltung des Final Four wird dem Kunden – abweichend von Ziffern 7.1 und 7.2 und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Ticketbestellungen zu einem Zeitpunkt möglich sind, an dem die Finalisten noch nicht feststehen – ein Sonderrückgaberecht bis 5 Werktage nach Ende des Viertelfinalspiels gewährt. Die Rückgabe ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an eine in Ziffer 14. dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu erklären. Dieses Sonderrückgaberecht gilt nicht für Hospitality-Pakete. Hiermit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Wunschverein des Kunden vor dem Final Four aus dem Wettbewerb ausscheidet und der Kunde kein Interesse mehr an den Tickets hat. Bei der Erstattung des Ticketpreises werden keine Bearbeitungs- und etwaige Versandgebühren zurückgezahlt. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme der Tickets, vorbehaltlich der Regelungen der Ziffern 6.1 bis 6.3.

7.4 Verlegung

Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Kann oder möchte der Kunde bei zeitlicher oder örtlicher Verlegung das Spiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an eine der in Ziffer 14. dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an die HSM GmbH nach seiner Wahl den entrichteten Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises (ohne Service- und Versandgebühren) per E-Mail oder per Post zugesandt, oder er hat die Möglichkeit, den Ticketpreis an die HSM GmbH zu spenden.

7.5 Wiederholungsspiel

Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel grundsätzlich als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn die HSM GmbH weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Kann oder möchte der Kunde bei Gültigkeit des Tickets das Wiederholungsspiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 14. dieser ATGB genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an die HSM GmbH nach seiner Wahl den entrichteten Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises (ohne Service- und Versandgebühren) per E-Mail oder per Post zugesandt, oder er hat die Möglichkeit, den Ticketpreis an die HSM GmbH zu spenden.

7.6 Spielabbruch

Wird ein laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben der HSM GmbH, der zuständigen Verbandes (HHV, DHB, EHF, IHF) oder einer zuständigen (Sicherheits-)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn die HSM GmbH hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der HSM GmbH sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

7.7 Spielabsage und Zuschauerausschluss

Bei ersatzloser Absage eines Spiels oder bei einem Spiel, das nach Maßgabe der HSM GmbH selbst, eines zuständigen Verbandes (HHV, DHB, EHF, IHF) oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss bzw. lediglich mit eingeschränkter Anzahl von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl die HSM GmbH als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt durch den Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an eine der in Ziffer 14. dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu erklären Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an die HSM GmbH nach seiner Wahl den entrichteten Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises (ohne Service- und Versandgebühren) per E-Mail oder per Post zugesandt, oder er hat die Möglichkeit, den Ticketpreis an die HSM GmbH zu spenden. Die HSM GmbH hat das Recht, bei Spielen, für die eine eingeschränkte Zuschaueranzahl vorgegeben ist, Kunden nach ihrer Wahl hiervon zu benachrichtigen (E-Mail ist ausreichend) und vom bereits getätigten Verkauf eines oder mehrerer Tickets zurückzutreten. In diesem Fall verlieren die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der betroffene Kunde erhält nach seiner Wahl den entrichteten Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises (ohne Service- und Versandgebühren) per E-Mail oder per Post zugesandt, oder er erhält die Möglichkeit, den Ticketpreis an die HSM GmbH zu spenden.

  1. Nutzung und Weitergabe

8.1 Sinn und Zweck

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Aufrechterhaltung der von der HSM GmbH auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse der HSM GmbH und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe

Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein der HSM GmbH vorbehalten.
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Kleinanzeigen) und/oder bei nicht von der HSM GmbH autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem mehr als 10 % höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;
c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die HSM GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hallenverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
f) Tickets an Anhänger von Gastmannschaften weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

8.3 Zulässige Weitergabe

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der HSM GmbH einverstanden ist und die HSM GmbH auf Verlangen unter Benennung des Namens und der Anschrift des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

8.4 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe

Im Fall eines Verstoßes gegen die Regelung in Ziffer 8.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist die HSM GmbH berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn aus der Halle zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser ATGB zu verlangen;
e) betroffenen Kunden etwaig eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft beim Handball Sport Verein Hamburg e.V. bzw. in einem offiziellen Fanclub des Handball Sportverein Hamburg verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim Handball Sportverein Hamburg e.V. zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

8.5 Werbeverbot

Insbesondere beim Erwerb von Hospitality-Paketen ist es unzulässig, mit einem Hinweis auf die Veranstaltung und/oder der HSM GmbH zu werben. Dem Kunden ist es untersagt, den Eindruck zu erwecken, offizieller Sponsor der HSM GmbH und/oder der Veranstaltung zu sein oder sich oder seinen Namen in sonst einer Weise mit der Veranstaltung und/oder der HSM GmbH in Verbindung bringen, es sei denn er ist hierzu ausdrücklich schriftlich (Textform ist ausreichend) durch die HSM GmbH berechtigt.
Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, offizielle Embleme, Marken und/oder Logos der HSM GmbH und/oder Partner der HSM GmbH und/oder der Veranstaltung zu verwenden, es sei denn er ist hierzu ausdrücklich schriftlich (Textform ist ausreichend) durch die HSM GmbH berechtigt. Vorbehaltlich anderweitiger vorheriger Absprache mit der HSM GmbH, ist es dem Kunden grundsätzlich untersagt, Promotion- oder Werbeartikel jeglicher Art, insbesondere Banner, Abzeichen, Symbole und Flugblätter, in die Hallen einzubringen oder zu verwenden oder sonstige Erkennungszeichen des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen zu verwenden.

  1. Zutritt zur Halle

9.1 Hallenordnung

Der Zutritt zur jeweiligen Halle unterliegt der im Internet und/oder an der jeweiligen Halle einsehbaren Hallenordnung der jeweiligen Halle. Mit Zutritt zum Bereich der Halle erkennt jeder Ticketinhaber die Hallenordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die jeweilige Hallenordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Videoüberwachung

Zur Gewährleistung der Hallensicherheit und der Strafverfolgung kann die Halle und teilweise auch das Umfeld der Halle abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), gelöscht.

9.3 Hausrecht

Die Wahrnehmung des übertragenen Hausrechts steht der HSM GmbH oder von der HSM GmbH beauftragten Dritten sowie im Falle von Auswärtsspielen dem Heimverein für die Veranstaltungsdauer zu. Den Anordnungen der HSM GmbH, der Polizei, dem Sicherheitspersonal bzw. des jeweiligen Ordnungsdienstes und der Hallenverwaltung sowie im Falle von Auswärtsspielen des Heimvereins im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere, wenn zur Abwehr von Gefahren, z.B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen. Den hierin enthaltenen Regelungen ist im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausnahmslos Folge zu leisten.

9.4 Zutrittsrecht

Grundsätzlich ist jeder berechtigte Kunde mit einem Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.4 zum Zutritt zur Halle berechtigt. Das Ticket und ein amtlicher Lichtbildausweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Zutritt zur Halle kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der berechtigte Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs der Halle, am Eingang der Halle und/oder im Innenraum der Halle einer vom
Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) der berechtigte Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich der Halle bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
c) im Fall von personalisierten Tickets der Ticketinhaber nicht mit demjenigen berechtigten Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist, der das Ticket von der HSM GmbH oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.5 Platzzuweisung

Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.6 Stadionbereiche

Die HSM GmbH bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein können bzw. müssen in der Halle einzelne Blöcke der Halle zu einem Heimbereich und einem Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen der Halle kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da die HSM GmbH bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich der Halle nicht gestattet. Die HSM GmbH, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu begleiten. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der Halle verwiesen oder der Zutritt zur Halle verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.7 Ungebührliches Verhalten in der Halle

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Hallenbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Hallenbereich beschränkt, bei von der HSM GmbH veranstalteten bzw. organisierten Fahrten, An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen in oder außerhalb der Halle gültigen – Verhaltensregeln sind die HSM GmbH, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimverein, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Bereich der Halle zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
  1. a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Halleninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
    b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
    c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit in und rund um die Halle, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
    d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in im Rahmen der Veranstaltung unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich der Halle verboten.
    e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der HSM GmbH in Textform und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der HSM GmbH in Textform ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HSM GmbH. In jedem Fall ist es untersagt, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten zu benutzen. Diese Medien dürfen ohne vorherige Zustimmung der HSM GmbH oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten nicht in die Halle gebracht werden.
    f) Es ist untersagt, ohne vorherige Gestattung durch die HSM GmbH Gegenstände aus den VIP und/oder Hospitality-Bereichen der Halle zu entfernen.
    g) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit der HSM GmbH der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind in der gesamten Halle ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HSM GmbH oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten verboten.
    Es ist insbesondere untersagt, im Bereich der Halle
    i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;
    ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;
    iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
    h) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Hallenbereich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HSM GmbH erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

9.8 Sinn und Zweck der Verhaltensregeln

Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen in der Halle anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Mannschaften, (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

9.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten

Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann die HSM GmbH ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen in Ziffer 9.7 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 8.4 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.10 Hallenverbote

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.9 dieser ATGB ein auf das den örtliche Hallen beschränktes Hallenverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Hallenverbot, auch gegen Personen die Andere bei derartigen Aktivitäten unterstützen, ausgesprochen werden.

9.11 Regress

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer im Rahmen einzelner Veranstaltungen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, kann die HBL, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Handball Sport Verein Hamburg und auch der Gastmannschaft, können durch die zuständigen Verbände (HHV, DHB, EHF, IHF) diese mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Die HSM GmbH ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass die HSM GmbH einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für die HSM GmbH bzw. der Gastmannschaft entstehenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

  1. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber bzw. Kunde willigt widerruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme, für von der HSM GmbH oder von der HSM GmbH autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, wenn nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Die HSM GmbH weist den Ticketinhaber auf seine bestehenden
Betroffenenrechte in diesem Zusammenhang und die Art und Weise der Datennutzung auf die Datenschutzerklärung (https://hamburg-handball.de/datenschutz/) hin.

  1. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.7 dieser ATGB, ist die HSM GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,– EUR, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das Werbeverbot nach Ziffer 8.5 dieser ATGB in Höhe von bis zu 15.000,– EUR, gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe

Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

  1. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist die HSM GmbH zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung

Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 11.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Die HSM GmbH wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen (z.B. zur Förderung des Jugendhandballs).

  1. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich um und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Die HSM GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

  1. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets der HSM GmbH können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die HSM GmbH gerichtet werden:

HSM Handball Sport Management und Marketing GmbH
Hellgrundweg 50
22525 Hamburg
Tel.: +49(0)40-6690906-6
Fax.: +49(0)40-6690906-85
E-Mail: info@hamburg-handball.de

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die HSM GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (vgl. vgl. § 36 VSBG).

  1. Datenschutz

Für die HSM GmbH ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die HSM GmbH nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von der HSM GmbH unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter https://hamburg-handball.de/datenschutz/ abrufbare Datenschutzerklärung der HSM GmbH verwiesen.

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Hamburg.

16.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Hamburg. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird ebenfalls Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies gilt indes nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

16.4 Sprache

Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

  1. Ergänzungen und Änderungen

Die HSM GmbH ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste der HSM GmbH mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der HSM GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die HSM GmbH hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu richten.

  1. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: Juni 2020