2. Allgemeine Hinweise
Mit der Anmeldung akzeptieren wir die nachfolgenden Hinweise.

2.1 Teilnehmergebühr
Die bei der Veranstaltung angegebene Gebühr in Höhe von 150 € gilt pro Person.

Der Anspruch auf Teilnahme im Camp besteht erst nach Eingang der Teilnehmergebühr. Die Teilnehmergebühr ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das zur Zahlung angegebene Konto eingehend zu zahlen, andernfalls bleibt die Versagung der Teilnahme vorbehalten. Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühr, ebenso nicht das vorzeitige Ausscheiden oder der Ausschluss durch den Kursleiter wegen Gefährdung der anderen Teilnehmer, Nichtbeachtung der Anweisungen oder der Hausordnung. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz wegen einer berechtigten Versagung der Teilnahme durch den Veranstalter, oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.

In der Teilnehmergebühr sind folgende Leistungen erhalten: Teilnahme am Handball Sport Verein Hamburg Feriencamp powered by Hamburger Volksbank, dreimal Mittagessen, ein Ticket für ein Heimspiel der Herrenmannschaft in der 2.Bundesliga, ebenso wie ein Camp-Shirt.

2.2 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt individuell (z.B. mit dem PKW) auf eigene Gefahr. Die Betreuung der Teilnehmer beginnt bei Ankunft in der Volksbank Arena Hamburg und endet dort mit dem jeweiligen Trainingsende.

2.3 Sportliche Betätigung
Uns ist bewusst und bekannt, dass sportliche Tätigkeiten höhere Gefahren und Risiken in sich bergen (z.B. Trainingseinheiten). Ich werde deshalb keine Ansprüche jedweder Art gegenüber dem Veranstalter, in dessen handelnden Personen, dessen Sponsoren und anderen Personen, die im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten stehen, stellen.

2.3a Versicherungskarte der Krankenkasse
Wir sorgen dafür, dass unser Kind die Versicherungskarte der Krankenkasse mit sich führt.

3. Alkoholgenuss
Uns ist bekannt, dass der Konsum von Alkohol während der gesamten Veranstaltung strengstens untersagt ist.

3.1 Verantwortung bei Verstößen/ Schäden
In allen Fällen, in denen unser Kind in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen diese Hinweise verstößt und einen Schaden erleidet oder Dritten einen Schaden zufügt, stellen wir die Aufsichtspersonen und den Veranstalter von jeder Verantwortung frei –siehe auch 3.3.

3.2 Aufsichtspflicht
Während der offiziellen Programmzeiten der Veranstaltung untersteht unser Kind der Aufsicht und der Weisungsbefugnis des Betreuungspersonals. Ich stimme zu, dass die Hausleitung oder die zuständigen Betreuer die Ausgehzeiten unseres Kindes individuell regeln können (räumlich und zeitlich). Die Programmzeiten beginnen am Morgen mit dem Eintreffen und enden nach dem letzten Programmpunkt.

3.3 Erlöschen der Aufsichtspflicht
Uns ist bekannt, dass der Veranstalter der Veranstaltung und das Begleitpersonal außerhalb der offiziellen Programmzeiten keine Aufsichtspflicht für mein Kind erfüllen können. Für diese Zeit entbinden wir das Betreuungspersonal von der Aufsichtspflicht. Alle Aktivitäten außerhalb der offiziellen Programmzeiten geschehen auf eigene Verantwortung. Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Entfernt sich unser Kind während der offiziellen Programmzeiten ohne Wissen des Betreuungspersonals von der Gemeinschaft, so erlischt die Aufsichtspflicht, bis diese wieder möglich ist. Die Aufsichtspflicht erlischt ebenfalls, wenn unser Kind einer Anordnung des Betreuungspersonals zuwiderhandelt.

4. Ausschluss von Veranstaltung
Ein Teilnehmer kann auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden, wenn sein Verhalten eine ordnungsgemäße Abwicklung stört, gefährdet oder undurchführbar macht. Alkoholkonsum, Drogen oder sonstige Betäubungsmittel, Diebstahl, Gewaltanwendung führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

4.1 Belehrung des teilnehmenden Kindes – Reifeerklärung
Wir haben mit unserem Kind über die vorgenannten Hinweise ausführlich gesprochen und unserem Kind die Bedingungen und Einschränkungen erklärt. Wir erklären, dass unser Kind reif genug für die Teilnahme am Handball Sport Verein Hamburg Feriencamp powered by Hamburger Volksbank ist.


5. Foto- und Filmrechte
Wir erklären uns damit einverstanden, dass die während des Handball Sport Verein Hamburg Feriencamp powered by Hamburger Volksbank angefertigten Foto- und Filmaufnahmen von dem Teilnehmer vom Handball Sport Verein Hamburg e.V. zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt werden dürfen. In dem Zweck, der Art und dem Umfang der Nutzung ist der Handball Sport Verein Hamburg e.V. frei, sie ist insbesondre berechtigt, diese zu werblichen Zwecken auf der Website www.hamburg-handball.de sowie auf der Facebook-Seite des Vereins zu veröffentlichen und verbreiten. Eine Verwendung zu sittenwidrigen oder illegalen Zwecken ist ausgeschlossen. Das Recht kann auf Dritte übertragen werden.